Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Künstler und Fotografen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil (Urt. v. 23.10.2024, Az. I ZR 67/23) klare Grenzen für die Nutzung von Drohnenfotos gezogen. Demnach dürfen Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen, die urheberrechtlich geschützt sind, nicht ohne Zustimmung der Künstler veröffentlicht werden. Die Panoramafreiheit, die normalerweise das Fotografieren von öffentlich zugänglichen Werken erlaubt, greift in diesem Fall nicht.
Was bedeutet das Urteil zu Drohnenfotos im Detail?
Im konkreten Fall ging es um einen Buchverlag, der in seinen Publikationen über Halden im Ruhrgebiet Drohnenfotos von verschiedenen Kunstinstallationen verwendet hatte. Die Künstler dieser Werke hatten ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten. Diese reichte Klage ein, da sie der Meinung war, dass die Nutzung der Fotos ohne Genehmigung einen Eingriff in die Urheberrechte darstelle.
Der BGH gab der Verwertungsgesellschaft Recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Panoramafreiheit zwar grundsätzlich das Fotografieren von Kunstwerken an öffentlichen Orten erlaubt. Bei Drohnenfotos sei jedoch eine andere Situation gegeben. Durch die besondere Perspektive und die hohe Auflösung könnten die Fotos als eigenständige Werke angesehen werden, die nicht mehr nur eine Abbildung des Originals darstellen.
Warum ist dieses Urteil so wichtig?
- Schutz für Künstler: Das Urteil stärkt die Rechte von Künstlern, ihre Werke wirtschaftlich zu nutzen. Sie können nun sicherstellen, dass ihre Kunst nicht ohne ihre Zustimmung für kommerzielle Zwecke verwendet wird.
- Grenzen der Panoramafreiheit: Die Entscheidung macht deutlich, dass die Panoramafreiheit nicht unbegrenzt ist. Es gibt Situationen, in denen das Fotografieren von öffentlich zugänglichen Werken eingeschränkt werden muss, um die Rechte der Urheber zu schützen.
- Auswirkungen für Fotografen: Fotografen, die Drohnen einsetzen, müssen künftig noch sorgfältiger prüfen, ob sie die Urheberrechte Dritter verletzen. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen sinnvoll sein.
Was bedeutet das für die Praxis?
- Einwilligung einholen: Wer Drohnenfotos von Kunstwerken veröffentlichen möchte, sollte in jedem Fall die Einwilligung der Künstler oder der jeweiligen Verwertungsgesellschaft einholen.
- Urheberrechtliche Prüfung: Vor der Veröffentlichung von Fotos sollte immer eine rechtliche Prüfung erfolgen, um sicherzustellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.
- Technische Möglichkeiten: Die Entwicklung von Drohnen und Kameras schreitet rasant voran. Es ist zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird.
Fazit
Das Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Es zeigt, dass auch neue Technologien wie Drohnen den Schutz geistigen Eigentums nicht außer Kraft setzen. Künstler und Fotografen müssen sich jedoch auch weiterhin mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig die Möglichkeiten der neuen Technologien nutzen zu können.
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