Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Stell dir vor, du hast im vergangenen Jahr höhere Ausgaben gehabt, die für die meisten Menschen eher unüblich sind. Das können beispielsweise hohe Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen oder Kosten für eine Pflegeeinrichtung sein. Diese besonderen Ausgaben bezeichnet man als außergewöhnliche Belastungen.
Warum sind sie steuerlich relevant?
Das Finanzamt erkennt an, dass solche außergewöhnlichen Ausgaben eine besonders schwere finanzielle Belastung darstellen können. Deshalb gibt es die Möglichkeit, diese Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und so deine Steuerlast zu reduzieren.
Welche Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Die Liste der außergewöhnlichen Belastungen ist lang und vielfältig. Hier sind einige Beispiele:
- Krankheitskosten: Dazu zählen nicht nur Arztbesuche und Medikamente, sondern auch Kosten für Heilmittel, Kurmaßnahmen, Zahnersatz oder Hilfsmittel wie Rollstühle.
- Pflegekosten: Wenn du oder ein Angehöriger pflegebedürftig sind, kannst du die Kosten für eine Pflegeeinrichtung oder ambulante Pflege geltend machen.
- Unterhaltszahlungen: Unterhaltszahlungen an ehemalige Ehepartner oder Kinder können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
- Bestattungskosten: Auch die Kosten für eine Bestattung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
- Katastrophenschäden: Wurde dein Haus bei einem Hochwasser oder einem anderen Naturereignis beschädigt? Die Kosten für die Wiederherstellung können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Wie kann ich außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Um außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben, benötigst du in der Regel Belege wie Arztrechnungen, Pflegekostenabrechnungen oder Zahlungsnachweise. Diese Belege musst du zusammen mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Was ist die zumutbare Belastung?
Nicht alle außergewöhnlichen Belastungen können vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt zieht einen sogenannten „zumutbaren Anteil“ ab. Dieser Anteil hängt von deinem Einkommen und deiner persönlichen Situation (z.B. Einzelperson, Familien mit und ohne Kinder, Rentner) ab und beträgt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrag der Einkünfte.
Wann lohnt sich die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen?
Die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen lohnt sich in der Regel dann, wenn die Summe deiner außergewöhnlichen Belastungen deutlich über dem zumutbaren Anteil liegt. Je höher die Differenz ist, desto größer ist deine Steuerersparnis.
Fazit
Außergewöhnliche Belastungen können eine gute Möglichkeit sein, deine Steuerlast zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Kosten als außergewöhnliche Belastungen gelten und wie diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Tipp: Lass dich am besten von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten. Dieser kann dir genau sagen, welche Ausgaben du geltend machen kannst und wie du deine Steuererklärung am besten ausfüllst.
Wichtiger Hinweis: Die steuerlichen Regelungen können sich ändern. Daher solltest du dich immer über den aktuellen Stand informieren.