SchwarzarbeitBild von Steve Buissinne auf Pixabay

Gute Nachrichten für Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken: Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einem aktuellen Urteil (B 10 EG 2/22 R vom 7. September 2023) entschieden, dass Eltern auch dann Anspruch auf Elterngeld Plus haben, wenn sie während dieser Zeit länger erkrankt sind und keine Lohnfortzahlung mehr erhalten.

Was bedeutet das Urteil für Eltern?

Bislang war unklar, ob Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken und deren Lohnfortzahlung endet, weiterhin Anspruch auf Elterngeld Plus haben. Die Richtlinien des Bundesfamilienministeriums schienen dies zu verneinen.

Das BSG hat nun klargestellt:

  • Erwerbstätigkeit auch bei Krankheit: Eltern gelten auch dann als erwerbstätig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht arbeiten können, aber ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht und sie ihre Tätigkeit voraussichtlich wieder aufnehmen werden.
  • Ziel des Elterngeld Plus: Das Ziel des Elterngeld Plus ist es, die partnerschaftliche Betreuung des Kindes bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Eltern zu fördern. Eine andere Auslegung würde diesem Ziel widersprechen.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es beiden Elternteilen, jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus zu beziehen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile ihr Kind betreuen und gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Was bedeutet das Urteil in der Praxis?

Dank des neuen Urteils können Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken, beruhigt sein: Ihr Anspruch auf Elterngeld Plus bleibt in der Regel bestehen, solange ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht und sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen.

Wichtige Hinweise zum Elterngeld

  • Individuelle Beratung: Die konkrete Anwendung des Urteils kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, sich im Einzelfall von einer Rechtsberatung oder der zuständigen Elterngeldstelle beraten zu lassen.
  • Weitere Entwicklungen: Es ist möglich, dass sich die Rechtslage in Zukunft noch weiterentwickelt.

Fazit

Das neue Urteil des BSG ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken. Es unterstreicht das Ziel des Elterngeld Plus, eine partnerschaftliche Elternzeit zu fördern.


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