SchwarzarbeitBild von Steve Buissinne auf Pixabay

Schwarzarbeit ist ein risikoreiches Geschäft – nicht nur für den Auftragnehmer, sondern auch für den Auftraggeber. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil deutlich gemacht. Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann auch auf den vereinbarten Lohn sitzen bleiben.

Der Fall: Elektroinstallationsarbeiten ohne Rechnung

In dem konkreten Fall hatte eine Elektrofirma einen Auftrag für Installationsarbeiten erhalten. Ein Teil des vereinbarten Lohns sollte in bar und ohne Rechnung gezahlt werden. Die Arbeiten wurden ausgeführt, doch der Auftraggeber zahlte nur einen Teil des vereinbarten Betrags. Als die Firma vor Gericht zog, um den restlichen Lohn einzuklagen, erlitt sie eine Niederlage.

BGH: Kein Anspruch auf Zahlung bei Schwarzarbeit

Der BGH begründete sein Urteil damit, dass sowohl die Firma als auch der Auftraggeber gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen hatten. Durch die Vereinbarung, einen Teil des Lohns schwarz zu zahlen, war der gesamte Vertrag nichtig.

Das bedeutet:

  • Kein Werklohnanspruch: Die Firma hatte keinen Anspruch auf den vereinbarten Lohn, da der Vertrag unwirksam war.
  • Kein Ausgleichsanspruch: Auch ein Anspruch auf Wertersatz für die geleistete Arbeit wurde abgelehnt. Denn wer gegen ein Gesetz verstößt, kann sich nicht auf dieses Gesetz berufen, um einen Anspruch geltend zu machen.

Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer

Dieses Urteil zeigt deutlich: Schwarzarbeit lohnt sich für niemanden. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer setzen sich einem erheblichen Risiko aus.

  • Auftraggeber: Wer Schwarzarbeit in Anspruch nimmt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, dass die geleistete Arbeit mangelhaft ist und er keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Zudem besteht das Risiko, dass er für die gesamte vereinbarte Summe aufkommen muss, selbst wenn nur ein Teil der Arbeit ausgeführt wurde.
  • Auftragnehmer: Wer Schwarzarbeit anbietet, riskiert, seine Forderung nicht durchsetzen zu können und muss mit einer Anzeige rechnen.

Schwarzarbeit schadet allen

Schwarzarbeit schadet nicht nur den beteiligten Parteien, sondern auch der gesamten Gesellschaft. Sie führt zu einem Verlust von Steuereinnahmen und Sozialabgaben, untergräbt faire Wettbewerbsbedingungen und kann zu einer Verdrängung seriöser Unternehmen führen.

Fazit:

Wer sich für Schwarzarbeit entscheidet, handelt leichtsinnig. Die rechtlichen Risiken sind hoch und die möglichen Folgen gravierend. Es ist daher dringend zu empfehlen, immer auf seriöse Unternehmen zurückzugreifen und alle Arbeiten ordnungsgemäß zu beauftragen und abzurechnen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. April 2014 – VII ZR 241/13


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