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	<title>BGH Urteil Archive - Recht alltäglich</title>
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		<title>Drohnenfotos: BGH schränkt Panoramafreiheit ein</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtalltaeglich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Oct 2024 03:00:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[BGH Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Künstler und Fotografen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil (Urt. v. 23.10.2024, Az. I ZR 67/23) klare Grenzen für die Nutzung von Drohnenfotos gezogen. Demnach dürfen Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen, die urheberrechtlich geschützt sind, nicht ohne Zustimmung der Künstler veröffentlicht werden. Die Panoramafreiheit, die normalerweise das Fotografieren von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 data-sourcepos="5:1-5:68"><strong>Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Künstler und Fotografen</strong></h3>
<p data-sourcepos="7:1-7:398">Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil (<a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024204.html?nn=10690868" target="_blank" rel="noopener">Urt. v. 23.10.2024, Az. I ZR 67/23</a>) klare Grenzen für die Nutzung von Drohnenfotos gezogen. Demnach dürfen Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen, die urheberrechtlich geschützt sind, nicht ohne Zustimmung der Künstler veröffentlicht werden. Die Panoramafreiheit, die normalerweise das Fotografieren von öffentlich zugänglichen Werken erlaubt, greift in diesem Fall nicht.</p>
<h3 data-sourcepos="9:1-9:38"><strong>Was bedeutet das Urteil zu Drohnenfotos im Detail?</strong></h3>
<p data-sourcepos="11:1-11:397">Im konkreten Fall ging es um einen Buchverlag, der in seinen Publikationen über Halden im Ruhrgebiet Drohnenfotos von verschiedenen Kunstinstallationen verwendet hatte. Die Künstler dieser Werke hatten ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten. Diese reichte Klage ein, da sie der Meinung war, dass die Nutzung der Fotos ohne Genehmigung einen Eingriff in die Urheberrechte darstelle.</p>
<p data-sourcepos="13:1-13:439">Der BGH gab der Verwertungsgesellschaft Recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Panoramafreiheit zwar grundsätzlich das Fotografieren von Kunstwerken an öffentlichen Orten erlaubt. Bei Drohnenfotos sei jedoch eine andere Situation gegeben. Durch die besondere Perspektive und die hohe Auflösung könnten die Fotos als eigenständige Werke angesehen werden, die nicht mehr nur eine Abbildung des Originals darstellen.</p>
<h4 data-sourcepos="15:1-15:39"><strong>Warum ist dieses Urteil so wichtig?</strong></h4>
<ul data-sourcepos="17:1-20:0">
<li data-sourcepos="17:1-17:220"><strong>Schutz für Künstler:</strong> Das Urteil stärkt die Rechte von Künstlern, ihre Werke wirtschaftlich zu nutzen. Sie können nun sicherstellen, dass ihre Kunst nicht ohne ihre Zustimmung für kommerzielle Zwecke verwendet wird.</li>
<li data-sourcepos="18:1-18:265"><strong>Grenzen der Panoramafreiheit:</strong> Die Entscheidung macht deutlich, dass die Panoramafreiheit nicht unbegrenzt ist. Es gibt Situationen, in denen das Fotografieren von öffentlich zugänglichen Werken eingeschränkt werden muss, um die Rechte der Urheber zu schützen.</li>
<li data-sourcepos="19:1-20:0"><strong>Auswirkungen für Fotografen:</strong> Fotografen, die Drohnen einsetzen, müssen künftig noch sorgfältiger prüfen, ob sie die Urheberrechte Dritter verletzen. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen sinnvoll sein.</li>
</ul>
<h4 data-sourcepos="21:1-21:36"><strong>Was bedeutet das für die Praxis?</strong></h4>
<ul data-sourcepos="23:1-26:0">
<li data-sourcepos="23:1-23:190"><strong>Einwilligung einholen:</strong> Wer Drohnenfotos von Kunstwerken veröffentlichen möchte, sollte in jedem Fall die Einwilligung der Künstler oder der jeweiligen Verwertungsgesellschaft einholen.</li>
<li data-sourcepos="24:1-24:176"><strong>Urheberrechtliche Prüfung:</strong> Vor der Veröffentlichung von Fotos sollte immer eine rechtliche Prüfung erfolgen, um sicherzustellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.</li>
<li data-sourcepos="25:1-26:0"><strong>Technische Möglichkeiten:</strong> Die Entwicklung von Drohnen und Kameras schreitet rasant voran. Es ist zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="27:1-27:9"><strong>Fazit</strong></p>
<p data-sourcepos="29:1-29:422">Das Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Es zeigt, dass auch neue Technologien wie Drohnen den Schutz geistigen Eigentums nicht außer Kraft setzen. Künstler und Fotografen müssen sich jedoch auch weiterhin mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig die Möglichkeiten der neuen Technologien nutzen zu können.</p>
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		<title>Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden &#8211; BGH Urteil</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtalltaeglich]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Oct 2024 14:52:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Auftraggeber]]></category>
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		<category><![CDATA[BGH Urteil]]></category>
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		<category><![CDATA[Risiko]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schwarzarbeit ist ein risikoreiches Geschäft – nicht nur für den Auftragnehmer, sondern auch für den Auftraggeber. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil deutlich gemacht. Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann auch auf den vereinbarten Lohn sitzen bleiben. Der Fall: Elektroinstallationsarbeiten ohne Rechnung In dem konkreten Fall hatte [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p data-sourcepos="3:1-3:328"><strong>Schwarzarbeit ist ein risikoreiches Geschäft – nicht nur für den Auftragnehmer, sondern auch für den Auftraggeber.</strong> Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil deutlich gemacht. Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann auch auf den vereinbarten Lohn sitzen bleiben.</p>
<h3 data-sourcepos="5:1-5:56">Der Fall: Elektroinstallationsarbeiten ohne Rechnung</h3>
<p data-sourcepos="7:1-7:373">In dem konkreten Fall hatte eine Elektrofirma einen Auftrag für Installationsarbeiten erhalten. Ein Teil des vereinbarten Lohns sollte in bar und ohne Rechnung gezahlt werden. Die Arbeiten wurden ausgeführt, doch der Auftraggeber zahlte nur einen Teil des vereinbarten Betrags. Als die Firma vor Gericht zog, um den restlichen Lohn einzuklagen, erlitt sie eine Niederlage.</p>
<h3 data-sourcepos="9:1-9:52">BGH: Kein Anspruch auf Zahlung bei Schwarzarbeit</h3>
<p data-sourcepos="11:1-11:243">Der BGH begründete sein Urteil damit, dass sowohl die Firma als auch der Auftraggeber gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen hatten. Durch die Vereinbarung, einen Teil des Lohns schwarz zu zahlen, war der gesamte Vertrag nichtig.</p>
<p data-sourcepos="13:1-13:17"><strong>Das bedeutet:</strong></p>
<ul data-sourcepos="15:1-17:0">
<li data-sourcepos="15:1-15:117"><strong>Kein Werklohnanspruch:</strong> Die Firma hatte keinen Anspruch auf den vereinbarten Lohn, da der Vertrag unwirksam war.</li>
<li data-sourcepos="16:1-17:0"><strong>Kein Ausgleichsanspruch:</strong> Auch ein Anspruch auf Wertersatz für die geleistete Arbeit wurde abgelehnt. Denn wer gegen ein Gesetz verstößt, kann sich nicht auf dieses Gesetz berufen, um einen Anspruch geltend zu machen.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="18:1-18:51">Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer</h3>
<p data-sourcepos="20:1-20:154">Dieses Urteil zeigt deutlich: Schwarzarbeit lohnt sich für niemanden. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer setzen sich einem erheblichen Risiko aus.</p>
<ul data-sourcepos="22:1-24:0">
<li data-sourcepos="22:1-22:341"><strong>Auftraggeber:</strong> Wer Schwarzarbeit in Anspruch nimmt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, dass die geleistete Arbeit mangelhaft ist und er keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Zudem besteht das Risiko, dass er für die gesamte vereinbarte Summe aufkommen muss, selbst wenn nur ein Teil der Arbeit ausgeführt wurde.</li>
<li data-sourcepos="23:1-24:0"><strong>Auftragnehmer:</strong> Wer Schwarzarbeit anbietet, riskiert, seine Forderung nicht durchsetzen zu können und muss mit einer Anzeige rechnen.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="25:1-25:31">Schwarzarbeit schadet allen</h3>
<p data-sourcepos="27:1-27:262">Schwarzarbeit schadet nicht nur den beteiligten Parteien, sondern auch der gesamten Gesellschaft. Sie führt zu einem Verlust von Steuereinnahmen und Sozialabgaben, untergräbt faire Wettbewerbsbedingungen und kann zu einer Verdrängung seriöser Unternehmen führen.</p>
<p data-sourcepos="29:1-29:10"><strong>Fazit:</strong></p>
<p data-sourcepos="31:1-31:278">Wer sich für Schwarzarbeit entscheidet, handelt leichtsinnig. Die rechtlichen Risiken sind hoch und die möglichen Folgen gravierend. Es ist daher dringend zu empfehlen, immer auf seriöse Unternehmen zurückzugreifen und alle Arbeiten ordnungsgemäß zu beauftragen und abzurechnen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung Bundesgerichtshof, <a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=67648&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noopener">Urteil vom 10. April 2014 – VII ZR 241/13</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-alltaeglich.de/2024/10/06/schwarzarbeit-muss-nicht-gezahlt-werden-bgh-urteil/">Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden &#8211; BGH Urteil</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-alltaeglich.de">Recht alltäglich</a>.</p>
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