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	<title>Urteile Archive - Recht alltäglich</title>
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	<title>Urteile Archive - Recht alltäglich</title>
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		<title>Drohnenfotos: BGH schränkt Panoramafreiheit ein</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtalltaeglich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Oct 2024 03:00:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[BGH Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Künstler und Fotografen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil (Urt. v. 23.10.2024, Az. I ZR 67/23) klare Grenzen für die Nutzung von Drohnenfotos gezogen. Demnach dürfen Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen, die urheberrechtlich geschützt sind, nicht ohne Zustimmung der Künstler veröffentlicht werden. Die Panoramafreiheit, die normalerweise das Fotografieren von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h3 data-sourcepos="5:1-5:68"><strong>Ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Künstler und Fotografen</strong></h3>
<p data-sourcepos="7:1-7:398">Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil (<a href="https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024204.html?nn=10690868" target="_blank" rel="noopener">Urt. v. 23.10.2024, Az. I ZR 67/23</a>) klare Grenzen für die Nutzung von Drohnenfotos gezogen. Demnach dürfen Luftbildaufnahmen von Kunstinstallationen, die urheberrechtlich geschützt sind, nicht ohne Zustimmung der Künstler veröffentlicht werden. Die Panoramafreiheit, die normalerweise das Fotografieren von öffentlich zugänglichen Werken erlaubt, greift in diesem Fall nicht.</p>
<h3 data-sourcepos="9:1-9:38"><strong>Was bedeutet das Urteil zu Drohnenfotos im Detail?</strong></h3>
<p data-sourcepos="11:1-11:397">Im konkreten Fall ging es um einen Buchverlag, der in seinen Publikationen über Halden im Ruhrgebiet Drohnenfotos von verschiedenen Kunstinstallationen verwendet hatte. Die Künstler dieser Werke hatten ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten. Diese reichte Klage ein, da sie der Meinung war, dass die Nutzung der Fotos ohne Genehmigung einen Eingriff in die Urheberrechte darstelle.</p>
<p data-sourcepos="13:1-13:439">Der BGH gab der Verwertungsgesellschaft Recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Panoramafreiheit zwar grundsätzlich das Fotografieren von Kunstwerken an öffentlichen Orten erlaubt. Bei Drohnenfotos sei jedoch eine andere Situation gegeben. Durch die besondere Perspektive und die hohe Auflösung könnten die Fotos als eigenständige Werke angesehen werden, die nicht mehr nur eine Abbildung des Originals darstellen.</p>
<h4 data-sourcepos="15:1-15:39"><strong>Warum ist dieses Urteil so wichtig?</strong></h4>
<ul data-sourcepos="17:1-20:0">
<li data-sourcepos="17:1-17:220"><strong>Schutz für Künstler:</strong> Das Urteil stärkt die Rechte von Künstlern, ihre Werke wirtschaftlich zu nutzen. Sie können nun sicherstellen, dass ihre Kunst nicht ohne ihre Zustimmung für kommerzielle Zwecke verwendet wird.</li>
<li data-sourcepos="18:1-18:265"><strong>Grenzen der Panoramafreiheit:</strong> Die Entscheidung macht deutlich, dass die Panoramafreiheit nicht unbegrenzt ist. Es gibt Situationen, in denen das Fotografieren von öffentlich zugänglichen Werken eingeschränkt werden muss, um die Rechte der Urheber zu schützen.</li>
<li data-sourcepos="19:1-20:0"><strong>Auswirkungen für Fotografen:</strong> Fotografen, die Drohnen einsetzen, müssen künftig noch sorgfältiger prüfen, ob sie die Urheberrechte Dritter verletzen. Eine rechtliche Beratung kann in solchen Fällen sinnvoll sein.</li>
</ul>
<h4 data-sourcepos="21:1-21:36"><strong>Was bedeutet das für die Praxis?</strong></h4>
<ul data-sourcepos="23:1-26:0">
<li data-sourcepos="23:1-23:190"><strong>Einwilligung einholen:</strong> Wer Drohnenfotos von Kunstwerken veröffentlichen möchte, sollte in jedem Fall die Einwilligung der Künstler oder der jeweiligen Verwertungsgesellschaft einholen.</li>
<li data-sourcepos="24:1-24:176"><strong>Urheberrechtliche Prüfung:</strong> Vor der Veröffentlichung von Fotos sollte immer eine rechtliche Prüfung erfolgen, um sicherzustellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden.</li>
<li data-sourcepos="25:1-26:0"><strong>Technische Möglichkeiten:</strong> Die Entwicklung von Drohnen und Kameras schreitet rasant voran. Es ist zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="27:1-27:9"><strong>Fazit</strong></p>
<p data-sourcepos="29:1-29:422">Das Urteil des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Es zeigt, dass auch neue Technologien wie Drohnen den Schutz geistigen Eigentums nicht außer Kraft setzen. Künstler und Fotografen müssen sich jedoch auch weiterhin mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, um ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig die Möglichkeiten der neuen Technologien nutzen zu können.</p>
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		<title>BAG: Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe</title>
		<link>https://recht-alltaeglich.de/2024/10/12/bag-kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtalltaeglich]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Oct 2024 06:08:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigungen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Chatgruppe]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[WhatsApp]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem aktuellen Urteil klare Grenzen für das, was in privaten Chatgruppen unter Kollegen gesagt werden darf, gezogen. Der Fall der Kündigung im Überblick Ein Arbeitnehmer war Mitglied einer privaten WhatsApp-Gruppe, in der neben rein privaten Themen auch beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen ausgetauscht wurden. Nach Bekanntwerden dieser [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-alltaeglich.de/2024/10/12/bag-kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe/">BAG: Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-alltaeglich.de">Recht alltäglich</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-sourcepos="3:1-3:160"><strong>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem aktuellen Urteil klare Grenzen für das, was in privaten Chatgruppen unter Kollegen gesagt werden darf, gezogen.</strong></p>
<h3 data-sourcepos="5:1-5:25">Der Fall der Kündigung im Überblick</h3>
<p data-sourcepos="7:1-7:298">Ein Arbeitnehmer war Mitglied einer privaten WhatsApp-Gruppe, in der neben rein privaten Themen auch beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen ausgetauscht wurden. Nach Bekanntwerden dieser Inhalte kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich.</p>
<p data-sourcepos="9:1-9:160">Die beiden ersten Instanzen gaben dem Arbeitnehmer Recht und sahen eine berechtigte Erwartung auf Vertraulichkeit. Das BAG hat diese Entscheidung nun revidiert.</p>
<h3 data-sourcepos="11:1-11:27">Was das Urteil zur Kündigung bedeutet</h3>
<p data-sourcepos="13:1-13:21">Das BAG stellt klar:</p>
<ul data-sourcepos="14:1-17:0">
<li data-sourcepos="14:1-14:198"><strong>Keine uneingeschränkte Vertraulichkeit in privaten Chatgruppen:</strong> Auch wenn eine Chatgruppe als privat bezeichnet wird, besteht nicht automatisch eine uneingeschränkte Vertraulichkeitserwartung.</li>
<li data-sourcepos="15:1-15:341"><strong>Inhalt und Zusammensetzung der Chatgruppe entscheidend:</strong> Ob eine Vertraulichkeitserwartung berechtigt ist, hängt maßgeblich vom Inhalt der ausgetauschten Nachrichten und der Zusammensetzung der Gruppe ab. Bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen über Kollegen ist die Schwelle für eine berechtigte Erwartung besonders hoch.</li>
<li data-sourcepos="16:1-17:0"><strong>Darlegungslast beim Arbeitnehmer:</strong> Der Arbeitnehmer muss darlegen, warum er angesichts der konkreten Umstände (Größe der Gruppe, Zusammensetzung, Art der Äußerungen) davon ausgehen konnte, dass seine Äußerungen vertraulich bleiben.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="18:1-18:33">Konsequenzen für Arbeitnehmer</h3>
<ul data-sourcepos="20:1-23:0">
<li data-sourcepos="20:1-20:169"><strong>Vorsicht bei privaten Äußerungen:</strong> Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass auch private Äußerungen in Chatgruppen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können.</li>
<li data-sourcepos="21:1-21:158"><strong>Keine Garantie für Vertraulichkeit:</strong> Selbst in kleinen, vermeintlich geschlossenen Gruppen kann eine Weitergabe von Inhalten nicht ausgeschlossen werden.</li>
<li data-sourcepos="22:1-23:0"><strong>Hohes Risiko bei beleidigenden Äußerungen:</strong> Beleidigende und menschenverachtende Äußerungen stellen ein hohes Risiko dar und können zur Kündigung führen.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="24:1-24:9">Fazit</h3>
<p data-sourcepos="26:1-26:349">Das Urteil des BAG verdeutlicht, dass Arbeitnehmer auch in privaten Chatgruppen auf ihre Äußerungen achten müssen. Beleidigende und menschenverachtende Äußerungen können schwerwiegende arbeitsrechtliche Folgen haben. Arbeitgeber können dieses Urteil als Grundlage für Kündigungen nutzen, wenn Arbeitnehmer gegen die Werte des Unternehmens verstoßen.</p>
<p data-sourcepos="26:1-26:349">Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. August 2023 – 2 AZR 17/23 –<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19. Dezember 2022 – 15 Sa 284/22 –</p>
<p data-sourcepos="26:1-26:349">
Quelle: <a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe/" target="_blank" rel="noopener">Pressemitteilung des BAG vom 24.08.2023</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-alltaeglich.de/2024/10/12/bag-kuendigung-wegen-aeusserungen-in-einer-chatgruppe/">BAG: Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-alltaeglich.de">Recht alltäglich</a>.</p>
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		<title>Elterngeld Plus bei längerer Erkrankung: Urteil bringt Klarheit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtalltaeglich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Oct 2024 06:10:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundessozialgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
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		<category><![CDATA[Partnerschaftsbonus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gute Nachrichten für Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken: Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einem aktuellen Urteil (B 10 EG 2/22 R vom 7. September 2023) entschieden, dass Eltern auch dann Anspruch auf Elterngeld Plus haben, wenn sie während dieser Zeit länger erkrankt sind und keine Lohnfortzahlung mehr erhalten. Was bedeutet das Urteil für Eltern? [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-sourcepos="5:1-5:347"><strong>Gute Nachrichten für Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken:</strong> Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit einem aktuellen Urteil (<a href="https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_29.html" target="_blank" rel="noopener">B 10 EG 2/22 R vom 7. September 2023</a>) entschieden, dass Eltern auch dann Anspruch auf Elterngeld Plus haben, wenn sie während dieser Zeit länger erkrankt sind und keine Lohnfortzahlung mehr erhalten.</p>
<h3 data-sourcepos="7:1-7:39">Was bedeutet das Urteil für Eltern?</h3>
<p data-sourcepos="9:1-9:236">Bislang war unklar, ob Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken und deren Lohnfortzahlung endet, weiterhin Anspruch auf Elterngeld Plus haben. Die Richtlinien des Bundesfamilienministeriums schienen dies zu verneinen.</p>
<p data-sourcepos="11:1-11:30">Das BSG hat nun klargestellt:</p>
<ul data-sourcepos="13:1-15:0">
<li data-sourcepos="13:1-13:259"><strong>Erwerbstätigkeit auch bei Krankheit:</strong> Eltern gelten auch dann als erwerbstätig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht arbeiten können, aber ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht und sie ihre Tätigkeit voraussichtlich wieder aufnehmen werden.</li>
<li data-sourcepos="14:1-15:0"><strong>Ziel des Elterngeld Plus:</strong> Das Ziel des Elterngeld Plus ist es, die partnerschaftliche Betreuung des Kindes bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Eltern zu fördern. Eine andere Auslegung würde diesem Ziel widersprechen.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="16:1-16:36">Was ist der Partnerschaftsbonus?</h3>
<p data-sourcepos="18:1-18:252">Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es beiden Elternteilen, jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus zu beziehen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile ihr Kind betreuen und gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.</p>
<h3 data-sourcepos="20:1-20:42">Was bedeutet das Urteil in der Praxis?</h3>
<p data-sourcepos="22:1-22:258">Dank des neuen Urteils können Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken, beruhigt sein: Ihr Anspruch auf Elterngeld Plus bleibt in der Regel bestehen, solange ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht und sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen.</p>
<h3 data-sourcepos="24:1-24:21">Wichtige Hinweise zum Elterngeld</h3>
<ul data-sourcepos="26:1-28:0">
<li data-sourcepos="26:1-26:227"><strong>Individuelle Beratung:</strong> Die konkrete Anwendung des Urteils kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, sich im Einzelfall von einer Rechtsberatung oder der zuständigen Elterngeldstelle beraten zu lassen.</li>
<li data-sourcepos="27:1-28:0"><strong>Weitere Entwicklungen:</strong> Es ist möglich, dass sich die Rechtslage in Zukunft noch weiterentwickelt.</li>
</ul>
<p data-sourcepos="29:1-29:9"><strong>Fazit</strong></p>
<p data-sourcepos="31:1-31:233">Das neue Urteil des BSG ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Eltern, die während der Partnerschaftsbonusmonate erkranken. Es unterstreicht das Ziel des Elterngeld Plus, eine partnerschaftliche Elternzeit zu fördern.</p>
<p data-sourcepos="31:1-31:233">
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-alltaeglich.de/2024/10/08/elterngeld-plus-bei-laengerer-erkrankung-urteil-bringt-klarheit/">Elterngeld Plus bei längerer Erkrankung: Urteil bringt Klarheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-alltaeglich.de">Recht alltäglich</a>.</p>
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		<title>Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden &#8211; BGH Urteil</title>
		<link>https://recht-alltaeglich.de/2024/10/06/schwarzarbeit-muss-nicht-gezahlt-werden-bgh-urteil/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtalltaeglich]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Oct 2024 14:52:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetze]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schwarzarbeit ist ein risikoreiches Geschäft – nicht nur für den Auftragnehmer, sondern auch für den Auftraggeber. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil deutlich gemacht. Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann auch auf den vereinbarten Lohn sitzen bleiben. Der Fall: Elektroinstallationsarbeiten ohne Rechnung In dem konkreten Fall hatte [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-alltaeglich.de/2024/10/06/schwarzarbeit-muss-nicht-gezahlt-werden-bgh-urteil/">Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden &#8211; BGH Urteil</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-alltaeglich.de">Recht alltäglich</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p data-sourcepos="3:1-3:328"><strong>Schwarzarbeit ist ein risikoreiches Geschäft – nicht nur für den Auftragnehmer, sondern auch für den Auftraggeber.</strong> Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil deutlich gemacht. Wer sich auf Schwarzarbeit einlässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann auch auf den vereinbarten Lohn sitzen bleiben.</p>
<h3 data-sourcepos="5:1-5:56">Der Fall: Elektroinstallationsarbeiten ohne Rechnung</h3>
<p data-sourcepos="7:1-7:373">In dem konkreten Fall hatte eine Elektrofirma einen Auftrag für Installationsarbeiten erhalten. Ein Teil des vereinbarten Lohns sollte in bar und ohne Rechnung gezahlt werden. Die Arbeiten wurden ausgeführt, doch der Auftraggeber zahlte nur einen Teil des vereinbarten Betrags. Als die Firma vor Gericht zog, um den restlichen Lohn einzuklagen, erlitt sie eine Niederlage.</p>
<h3 data-sourcepos="9:1-9:52">BGH: Kein Anspruch auf Zahlung bei Schwarzarbeit</h3>
<p data-sourcepos="11:1-11:243">Der BGH begründete sein Urteil damit, dass sowohl die Firma als auch der Auftraggeber gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen hatten. Durch die Vereinbarung, einen Teil des Lohns schwarz zu zahlen, war der gesamte Vertrag nichtig.</p>
<p data-sourcepos="13:1-13:17"><strong>Das bedeutet:</strong></p>
<ul data-sourcepos="15:1-17:0">
<li data-sourcepos="15:1-15:117"><strong>Kein Werklohnanspruch:</strong> Die Firma hatte keinen Anspruch auf den vereinbarten Lohn, da der Vertrag unwirksam war.</li>
<li data-sourcepos="16:1-17:0"><strong>Kein Ausgleichsanspruch:</strong> Auch ein Anspruch auf Wertersatz für die geleistete Arbeit wurde abgelehnt. Denn wer gegen ein Gesetz verstößt, kann sich nicht auf dieses Gesetz berufen, um einen Anspruch geltend zu machen.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="18:1-18:51">Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer</h3>
<p data-sourcepos="20:1-20:154">Dieses Urteil zeigt deutlich: Schwarzarbeit lohnt sich für niemanden. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer setzen sich einem erheblichen Risiko aus.</p>
<ul data-sourcepos="22:1-24:0">
<li data-sourcepos="22:1-22:341"><strong>Auftraggeber:</strong> Wer Schwarzarbeit in Anspruch nimmt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, dass die geleistete Arbeit mangelhaft ist und er keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Zudem besteht das Risiko, dass er für die gesamte vereinbarte Summe aufkommen muss, selbst wenn nur ein Teil der Arbeit ausgeführt wurde.</li>
<li data-sourcepos="23:1-24:0"><strong>Auftragnehmer:</strong> Wer Schwarzarbeit anbietet, riskiert, seine Forderung nicht durchsetzen zu können und muss mit einer Anzeige rechnen.</li>
</ul>
<h3 data-sourcepos="25:1-25:31">Schwarzarbeit schadet allen</h3>
<p data-sourcepos="27:1-27:262">Schwarzarbeit schadet nicht nur den beteiligten Parteien, sondern auch der gesamten Gesellschaft. Sie führt zu einem Verlust von Steuereinnahmen und Sozialabgaben, untergräbt faire Wettbewerbsbedingungen und kann zu einer Verdrängung seriöser Unternehmen führen.</p>
<p data-sourcepos="29:1-29:10"><strong>Fazit:</strong></p>
<p data-sourcepos="31:1-31:278">Wer sich für Schwarzarbeit entscheidet, handelt leichtsinnig. Die rechtlichen Risiken sind hoch und die möglichen Folgen gravierend. Es ist daher dringend zu empfehlen, immer auf seriöse Unternehmen zurückzugreifen und alle Arbeiten ordnungsgemäß zu beauftragen und abzurechnen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung Bundesgerichtshof, <a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=67648&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noopener">Urteil vom 10. April 2014 – VII ZR 241/13</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://recht-alltaeglich.de/2024/10/06/schwarzarbeit-muss-nicht-gezahlt-werden-bgh-urteil/">Schwarzarbeit muss nicht bezahlt werden &#8211; BGH Urteil</a> erschien zuerst auf <a href="https://recht-alltaeglich.de">Recht alltäglich</a>.</p>
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